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Eine rechtlich vorgeschriebene Ausbildung für Schuldnerberater existiert nicht, auch wenn bei der Verleihung der Befähigung der Berechtigung zur für den Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz auszustellenden Beratungsbescheinigung die Qualität einer Schuldnerberatung überprüft wird. Konsequenterweise wird eine Einzelfallentscheidung bei jeder Beratungsstelle getroffen, welche außer auf der Ausbildung der eigenen Mitarbeiter auch auf einer möglicherweise erfolgenden Zusammenarbeit mit eigenen Stellen erfolgt. Da die
Ausbildung zum Schuldnerberater nicht gesetzlich geregelt ist,
werden unterschiedliche Lehrgänge angeboten. Konsequenterweise ist die
Ausbildung zum Schuldnerberater sowohl innerhalb eines Lehrgangs von
drei Tagen oder einer Woche Dauer als auch durch einen Masterstudiengang
oder in Form eines einjährigen Fernstudiums möglich. Dabei richten sich
die kurzen Lehrgänge zur Fortbildung zum Schuldnerberater ausdrücklich
an Personen mit einschlägigen Vorkenntnissen, so dass je nach Kursaufbau
Bankkaufleute, Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte,
Rechtsanwaltsgehilfen, Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter die
Zielgruppe der kurzfristigen Kurse sind. Wenn die Kurse für einen
Bildungsgutschein anerkannt sind, erfüllen sie eine Mindestanforderung
an ihren Inhalt.
Im Rahmen der Fortbildungskurse erlernt der angehende Schuldnerberater
die Teile seiner künftigen Aufgabe, welche er noch nicht durch seine
bisherige Tätigkeit beherrscht. Grundsätzlich sind Fragen des
Schuldrechts ebenso Bestandteil der Fortbildung zum Schuldnerberater wie
das Wissen über die Ursachen von Überschuldungen. Einen großen Teil der
Fortbildung zum Schuldnerberater nehmen auch psychologische Übungen und
das Trainieren von Beratungsgesprächen ein, aber auch praktische
Elemente der Tätigkeit wie die Büroorganisation und das Zeitmanagement
des Beraters werden angesprochen.
Als Endkontrolle ist je nach Anbieter der Fortbildung zum
Schuldnerberater eine Abschlussprüfung abzulegen oder eine Hausarbeit zu
schreiben; einige Fortbildungsinstitute fordern auch beide Leistungen.
Nach dem erfolgreichen Besuch eines Seminars zur Ausbildung als
Schuldnerberater ist das Sammeln praktischer Erfahrung in einer
gemeinsam mit Kollegen betriebenen Schuldnerberatungsstelle oder das
Durchführen von Praktika sinnvoll; in über ein Jahr durchgeführten
Fernkursen ist der erforderliche Praxisanteil regelmäßig bereits
integriert.
Der Schuldnerberater benötigt neben dem Fachwissen ein hohes Maß an
Einfühlungsvermögen in die Situation seiner Klienten. Zugleich sind
absolute Verschwiegenheit und ein das Vertrauen des Ratsuchenden
gewährleistendes Auftreten unverzichtbare Wesensmerkmale eines
Schuldnerberaters. Dank ihres psychologischen Einfühlungsvermögens
erkennen Berater, wenn Schuldner ihnen Einzelheiten der finanziellen
Situation verschweigen und fragen behutsam nach.